StGB § 218b Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung, unrichtige ärztliche Feststellung
[ Auszug: (1) Wer in den Fällen des § 218a Abs. 2 oder 3 eine Schwangerschaft
abbricht, ohne daß ihm die schriftliche Feststellung eines Arztes, der
nicht selbst den Sc ... ]